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   BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B   

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https://dejure.org/2023,24040
BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B (https://dejure.org/2023,24040)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B (https://dejure.org/2023,24040)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2023 - B 1 KR 61/22 B (https://dejure.org/2023,24040)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 5/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst auch das Recht auf Aufhebung oder Verlegung eines anberaumten oder Vertagung eines bereits begonnenen Termins zur mündlichen Verhandlung, wenn dies aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 202 Satz 1 SGG iVm § 227 Abs. 1 ZPO; vgl BSG vom 6.10.2022 - B 8 SO 5/22 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Obwohl die Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 547 ZPO) , ist wegen der besonderen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für das Gerichtsverfahren im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dadurch, dass ein Verfahrensbeteiligter an deren Teilnahme gehindert worden ist, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (stRspr; vgl etwa BSG vom 6.10.2022 - B 8 SO 5/22 B - juris RdNr 10 mwN) .

  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Das BVerfG hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die sitzungspolizeiliche Anordnung, wegen der andauernden Covid-19-Pandemie im Gerichtssaal eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, auf erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls beruht, weil sie geeignet ist, mögliche Infektionen im Gerichtssaal zu verhindern oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hierfür zu senken, und kein gleich geeignetes, milderes Mittel ersichtlich ist (BVerfG vom 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20 - juris; s ferner BayObLG vom 9.8.2021 - 202 ObOWi 860/21 - juris RdNr 9 mwN zur Instanz-Rspr) .
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen einer

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Das BVerfG hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die sitzungspolizeiliche Anordnung, wegen der andauernden Covid-19-Pandemie im Gerichtssaal eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, auf erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls beruht, weil sie geeignet ist, mögliche Infektionen im Gerichtssaal zu verhindern oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hierfür zu senken, und kein gleich geeignetes, milderes Mittel ersichtlich ist (BVerfG vom 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20 - juris; s ferner BayObLG vom 9.8.2021 - 202 ObOWi 860/21 - juris RdNr 9 mwN zur Instanz-Rspr) .
  • BSG, 07.11.2017 - B 13 R 153/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Der Betroffene ist dann entweder zur (weiteren) Glaubhaftmachung seines Vortrags zur Vorlage eines aussagekräftigen Attests aufzufordern oder das Gericht hat selbst eine nähere Stellungnahme des attestierenden Arztes über das Ausmaß der Erkrankung einzuholen (vgl zum Vorgehen bei Zweifeln an einer krankheitsbedingten Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit BSG vom 20.5.2020 - B 13 R 254/17 B - juris RdNr 7 mwN; enger bei einer sehr kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung von einem ortsabwesenden Beteiligten beantragten Verlegung BSG vom 7.11.2017 - B 13 R 153/17 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2022 - 13 B 17/22

    Vorlage eines ausführlichen qualifizierten ärztlichen Zeugnisses zum Nachweis der

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Dass solche inhaltlichen Vorgaben an ein ärztliches Attest dem Kläger mit der Ladung oder auf anderen Wege mitgeteilt wurden, ist indessen weder in der Verfahrensakte dokumentiert, noch bestehen hierfür anderweitige Anhaltspunkte (vgl zu Hinweisen auf der Website des Gerichts OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2022 - 13 B 17/22 - juris RdNr 54) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - L 18 R 856/20

    Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Denn das Attest von H ist hinreichend konkret hinsichtlich der Diagnosen und damit aussagekräftig genug, um die Möglichkeit nicht ausschließen zu können, dass dem Kläger aus medizinischen Gründen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der mündlichen Verhandlung nicht zumutbar war (zu den Anforderungen in der Rspr vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 9.11.2021 - L 18 R 856/20 - juris RdNr 29 unter Verweis auf Rspr des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen) .
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 81/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - besondere Wertigkeit der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Dies gilt in besonderem Maße, da eine mündliche Verhandlung in der ersten Instanz nicht stattgefunden hat (vgl BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 81/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BFH, 05.07.2005 - XI B 188/04

    Verstoß der Ablehnung des Antrags auf Verlegung der mündlichen Verhandlung gegen

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Eine Terminverlegung mag auch dann nicht in Betracht kommen, wenn das ärztliche Attest ein weitgehend inhaltsleeres Gefälligkeitsattest ist (vgl dazu BFH vom 5.7.2005 - XI B 188/04 - juris) und damit seine Verwendung durch einen Beteiligten sich als rechtsmissbräuchlich darstellt.
  • BSG, 03.01.2022 - B 1 KR 45/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Nur dann könnte dem Kläger entgegengehalten werden, dass er nicht alles ihm Zumutbare getan habe, um einen Gehörsverstoß zu vermeiden (vgl allgemein zu diesem Gesichtspunkt BSG vom 3.1.2022 - B 1 KR 45/21 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 254/17 B

    Vormerkung rentenrechtlicher Zeiten

    Auszug aus BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 61/22 B
    Der Betroffene ist dann entweder zur (weiteren) Glaubhaftmachung seines Vortrags zur Vorlage eines aussagekräftigen Attests aufzufordern oder das Gericht hat selbst eine nähere Stellungnahme des attestierenden Arztes über das Ausmaß der Erkrankung einzuholen (vgl zum Vorgehen bei Zweifeln an einer krankheitsbedingten Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit BSG vom 20.5.2020 - B 13 R 254/17 B - juris RdNr 7 mwN; enger bei einer sehr kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung von einem ortsabwesenden Beteiligten beantragten Verlegung BSG vom 7.11.2017 - B 13 R 153/17 B - juris RdNr 9 mwN) .
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